Die Förderung der Kultur der Vertriebenen und Spätaussiedler ist eine staatliche Aufgabe.
Am 22 Juli 1957 trat die Neuregelung des § 96 BVFG in Kraft.
In politischen Gesprächen im Bekanntenkreis oder mit Politikern entsteht häufig der Eindruck, die Förderung der Arbeit der Verbände der Vertriebenen und Spätaussiedler sei ein Gnadenbeweis, der nach Belieben gewährt oder verweigert werden kann. Diese Annahme ist falsch. Bereits das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG – Bundesvertriebenengesetz) von 1953 enthielt in § 96 eine Regelung über die Aufgaben des Bundes und der Länder bei der Kulturförderung. Am 22 Juli 1957 wurde diese Vorschrift geringfügig geändert. Seither, seit 65 Jahren, hat sie unverändert den folgenden Wortlaut:
§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewußtsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten, sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlaßte.
Man muss kein Jurist sein, um bei der Lektüre des Textes zu erkennen, dass durch dieses Gesetz für den Bund und die Länder die Verpflichtung statuiert wird, die Kultur der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern – in eigenen und fremden Einrichtungen sowie durch die Vertriebenen und Flüchtlinge selbst. Bedauerlich ist, dass die Berichtspflicht über das Veranlasste nur der Bundesregierung und nicht den Länderregierungen auferlegt wurde. Dieser Verpflichtung kommt die Bundesregierung regelmäßig nach.
